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Aufgaben des Elternbeirats

In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.

Der Elternbeirat ist Vertretung und Ansprechpartner für Eltern der Einrichtung und soll die Elternmitwirkung in der Einrichtung stärken. Er dient als Vermittlungsrolle zwischen Leitung, Personal und Eltern, um eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zu fördern. Der Elternbeirat beruft sich auf die Gesetze des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), welches die Mitbestimmung der Eltern und Kinder in einer Kindertageseinrichtung regelt.

Der Elternbeirat muss spätestens bis zum 10. Oktober jeden Jahres neu gewählt werden. Zur Wahl stellen können sich alle Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Außerdem ist es dem Elternbeirat möglich, sich auf Bundes- und Landesebene beim Jugendamtselternbeirat zu beteiligen.